Büroversehen

Im Nachgang zu einem Umfangsverfahren, das ein gutes Jahr verhandelt wurde, verteidige ich einen der „Nachzügler“, die erst später aus Rumänien ausgeliefert worden sind und nun hier vor dem Landgericht angeklagt sind. In der Anklage werden meinem Mandanten vier Taten vorgeworfen. Es geht immer um Diebstahl von Edelmetallen von jeweils 10 bis 15 Tonnen.

Diese Woche war ich mit meinem Mandanten beim (ehemaligen) Landeskriminalamt zur Vernehmung. Man muss vorausschicken, dass die Ermittlungsakten in diesem Verfahren viele Umzugskisten füllen. In solchen Verfahren werden Verfahren verbunden, Fallakten angelegt, Sachen neu sortiert und so weiter. Irgendwann wird es schwierig, den Überblick zu behalten, für alle Beteiligten.

Jedenfalls konnte mein Mandant in der Vernehmung mit einer Tat absolut nichts anfangen. Also fingen der Vernehmungsbeamte und ich an zu suchen, wie die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft in diesem einen Fall überhaupt darauf gekommen sind, dass mein Mandant dabei gewesen sein soll. irgendwann habe ich dann eine Aussage eines bereits Verurteilten Mitglieds der Bande gefunden. Er zählt dort alle Beteiligten auf, die bei diesem konkreten Diebstahl dabei waren. Nur gerade nicht meinen Mandanten. Da auch sonst keine Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass mein Mandant beteiligt gewesen sein könnte, kam der Polizeibeamte zu dem Schluss, dass das wohl ein Fehler von ihm gewesen sein müsse und er etwas falsch an die Staatsanwaltschaft übermittelt hab. Er hat das dann aber schon im Vernehmungsprotokoll klargestellt und mit einem Büroversehen erklärt. Kann ja mal vorkommen.

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