Ich bin – rechtlich gesehen – ein wenig auf Abwegen gewandelt und habe vor dem Sozialgericht geklagt. Die Klage habe ich auch im schriftlichen Verfahren recht zügig gewonnen. Das was die Gegenseite, eine Krankenversicherung, da gemacht und dann im Widerspruchsverfahren auch noch bestätigt hat, war unter aller Sau und eigentlich sollte jedem vernünftig denkenden Menschen klar sein, dass das nicht so sein kann.
Nach gewonnener Klage habe ich natürlich beantragt, die Kosten gegen die Krankenkasse festzusetzen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und die Mühlen am Sozialgericht noch langsamer.
Umso erstaunter war ich, als ich heute, 3 Wochen nach dem Kostenfestsetzungsantrag gegen die Gegenseite, folgendes Schreiben der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten im Briefkasten – nicht im Faxeingang – hatte:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in obiger Angelegenheit haben wir seit längerer Zeit keine Nachricht mehr erhalten. Wir bitten deshalb um Information zum Stand der Angelegenheit. Hat die Gegenseite schon eine Kostenerstattung vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Drei Wochen sind für eine Rechtsschutzversicherung scheinbar nur dann „eine längere Zeit“, wenn sie selbst etwas will, nicht aber dann, wenn es darum geht, Deckungszusage zu erteilen oder Gebühren auszuzahlen.
Und irgendwie hört sich das Schreiben so an, als wollte die Rechtsschutzversicherung mir unterstellen, Kohle von der Gegenseite eingestrichen und nicht weitergeleitet zu haben. Das mag ich überhaupt nicht.
Da hat einer das falsche Knöpfchen beim falschen Textbaustein gedrückt.
Naja, Weihnachten steht vor der Tür . … 😉