Deshalb lege ich keine Vollmacht vor

Viele Kollegen legen automatisch zusammen mit ihrer Bestellung in einer Strafsache eine Vollmacht des Mandanten vor. Ich mache das, von Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich nicht. Erstens, weil man es nicht muss und zweitens, weil es für den Mandanten sehr nachteilig sein kann.

Ein Grund unter mehreren ist die Tatsache, dass sich auf der Vollmacht eine Unterschrift des Mandanten befindet. Und diese Unterschrift kann natürlich verwendet werden um  ein Schriftgutachten anfertigen zu lassen. So kann dann überprüft werden ob es sich bei der Unterschrift, z.B. auf einer Bestellung, um die Unterschrift des Mandanten handelt, was zu ungünstigen Ergebnissen führen kann.

So ging es einem Mandanten, der wegen Kreditbetruges angeklagt ist und zunächst einen anderen Kollegen beauftragt hatte. Im ersten Durchlauf in erster Instanz setzte das Gericht aus und ließ ein Gutachten anfertigen, ob es sich bei der Unterschrift auf dem Kreditvertrag um die des Mandanten handelt. Als Vergleichsunterschrift wurde die Unterschrift auf der Vollmacht, die der Kollege zu den Akten gereicht hatte, herangezogen. Der Kollege hat in diesem Fall den Weg zur Verurteilung des eigenen Mandanten geebnet.

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