Das Ordnungsamt und die Vollmacht

In einer Bußgeldsache hatte ich für den Mandanten einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Meine Bevollmächtigung hatte ich – wie immer – anwaltlich versichert.

Das hat dem lieben Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber offensichtlich nicht gereicht. Aber anstatt mich anzuschreiben, schickt er meinem Mandanten ein Schreiben, fett überschrieben mit „Vollmacht des Verteidigers“.

 

„Sehr geehrter Herr Müller,

am 21.01.2014 ist bei uns ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Rahmen des Bußgeldverfahrens zum o.a. Aktenzeichen durch den Rechtsanwalt Thomas Will eingegangen.

Die Berechtigung zur verteidigung weist der verteidiger gegenüber der verwaltungsbehörde durch eine Vollmacht des Betroffenen nach. Diese Verteidigervollmacht bedarf keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform.

Ich bitte Sie um kurze Mitteilung, ob Sie Thomas Will mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben.“

 

Mein Antwortschreiben habe ich vorsichtshalber einem Kollegen zum Lesen gegeben. Nicht, dass ich mir noch eine Anzeige wegen Beleidigung einfange.

4 Comments

    1. Thomas Will

      Bei mir nach einer Vollmacht fragen ist das Eine, aber einfach den Mandanten anschreiben…

  1. RA JM

    Auch nett:

    „Diese Verteidigervollmacht bedarf keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform“ – grundsätzlich richtig, aber soll der Mandant die Vollmacht jetzt (nur) telefonisch bestätigen?

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