Schriftliches Verfahren

In einem Zivilrechtsstreit an einem Landgericht in Rheinland-Pfalz (die Saarländer unter den Lesern wissen Bescheid), habe ich mehrere Zeugen zu einem Vertragsschluss benannt. Was genau bei Unterzeichnung des Vertrages besprochen worden war.

Der erste Zeuge schreibt eine Email an die Richterin, er könne sich ganz schlecht Zeit nehmen und außerdem sei Folgendes besprochen worden…es folgte ein Satz.

Ich bekomme die Email übersendet und soll Stellung nehmen, ob diese Angaben ausreichen.

Kurz später ein Schreiben des nächsten Zeugen. Er kann sich sowieso an nichts erinnern und hätte auch ganz schlecht Zeit. Wieder fragt das Gericht an, ob mir dies ausreicht.

Nein, es reicht mir nicht aus. Ich hätte die Zeugen, vor allem die, die aus dem „Lager“ der Gegenseite stammen, gerne persönlich vor mir sitzen. Die Zeugen sollen belehrt werden und sollen sich auch kritische Fragen stellen lassen. So sollte das ein Gericht eigentlich auch sehen.

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