In einer BtM-Sache wurde ich recht kurzfristig von einem jugendlichen Mandanten beauftragt. Er hat eine Anklage erhalten und es wurde bereits Hauptverhandlungstermin bestimmt. Es wird ihm Beihilfe zum Handeltreiben vorgeworfen. Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht habe ich auch die Akte des Haupttäters bekommen.
Und was musste ich in der Akte lesen? Das Verfahren gegen ihn war bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Gegen meinen Mandanten, den Gehilfe wurde Anklage erhoben. Beide sind noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. der einzige Unterschied ist, dass zwei unterschiedliche Staatsanwälte zuständig waren. Ich bin gespannt, was das Gericht dazu sagt.
Ja was wohl? Keine Beihilfe ohne vorsätzliche, rechtwidrige Haupttat. Ziemlich das einzige, was aus den Strafrechtsvorlesungen hängen geblieben ist. 🙂