In Jugendsachen soll in der Hauptverhandlung ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe dabei sein. Dieser erstattet dann einen Bericht. Grob gesagt berichtet der Vertreter der Jugendgerichtshilfe über den Jugendlichen, seine familiäre Situation, seine Hobbies etc. Voraussetzung dafür, dass dieser Bericht erstellt werden kann, ist natürlich, dass es vorher zu einem Treffen zwischen dem Jugendlichen/Heranwachsendem und jemandem von der Jugendgerichtshilfe kommt. Der Termin sollte natürlich relativ zeitnah zur Hauptverhandlung sein, damit der Bericht auch die aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen wiedergibt. So zeitnah, wie die Jugendgerichtshilfe diese Woche ihre Termine machen wollte, habe ich das aber recht selten erlebt.
Die Mutter eines Mandanten rief mich Vorgestern an. Es sei ein Schreiben gekommen, Ihr Sohn solle am Freitag, also heute, um 8.30 zur Jugendgerichtshilfe. Der Sohn ist Schüler und nächsten Dienstag ist die Verhandlung.
Dann kommt gestern ein weiterer jugendlicher Mandant zur Besprechung für die heutige Hauptverhandlung und erzählt, dass er vorgestern einen Brief im Briefkasten hatte mit einem Termin der Jugendgerichtshilfe für den selben Tag um 15 Uhr.
So sollte das eigentlich nicht sein.