In der Tagespost fand ich heute eine Beanstandung einer Rechtspflegerin an einem Antrag auf Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren.
Etwas kryptisch wurde ich gebeten, nachzurechnen. Ich konnte damit relativ wenig anfangen und habe deshalb zum Telefon gegriffen und bei der Rechtspflegerin bzw. zunächst beim Justizsekretär angerufen. Dieser hat versucht mit mir die Frage zu klären, was an meiner Berechnung falsch sein sollte. Wir kamen aber zu keinem Ergebnis. Also hat er die Akte zu seiner Rechtspflegerin gebracht und mich zu ihr verbunden. Sie teilte mir dann mit, dass sie bereits mehrfach nachgerechnet hätte. Aber bei der Addition der einzelnen Beträge käme sie immer auf einen geringeren Nettobetrag als in meiner Berechnung. Ich fand das zwar etwas seltsam, da den Betrag das Kanzleiprogramm selbständig ausrechnet. Ich mache Häkchen an den entsprechenden Gebühren und das Programm rechnet aus.
Ich rechnete selbst nach und kam auf den gleichen Betrag wie in meinem Antrag. Die Rechtspflegerin rechnete auch nach und kam wieder auf den geringeren Betrag. Durchaus seltsam. So ging das noch ein paar Mal. Irgendwann fiel mir auf, dass es sein könnte, dass die Rechtspflegerin Gebühren vergessen haben könnte. Die Berechnung erstreckte sich über 3 Seiten, die Dame hatte aber die Gebühren von der ersten Seite vergessen. Schön, dass wir das klären konnten, auch wenn es 20 Minuten gedauert hat.
20 Minuten Arbeit für welchen Betrag?
Ich bin nur neugierig.
Grundgebühr. Also 192 Euro (?).