Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, verklagt ein in den USA zu 100 Jahren Gefängnis verurteilter Zuhälter den Sportartikelhersteller Nike auf Zahlung von 100 Millionen Dollar Schmerzensgeld.
Der Mann ist der Meinung, Nike hätte auf den Schuhen den Hinweis anbringen müssen, dass man diese als gefährliche Waffe verwenden kann. Der Zuhälter hatte einen Freier, der eine der Prostituierten nicht bezahlt hatte, mehrfach mit Nike-Schuhen ins Gesicht getreten. Unter anderem deshalb war er zu einer 100jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte die Schuhe als gefährliche Waffe eingestuft. Nun fordert er Wiedergutmachung von Nike. Für jedes Jahr will er eine Million.
Im Hinblick auf diesen Streitwert beneide ich die USA doch manchmal um ihr Rechtssystem.
Sie würden dann aber auch nicht nach Streitwert entlohnt, sondern bekämen 25% aus den erstrittenen 100 Millionen – natürlich nur für den Fall, dass diese erstritten werden, wofür eine Wahrscheinlichkeit von 0,00000001 Prozent anzusetzen ist.
Das Erfolgshonorar ist entgegen gängiger Meinung hierzulande in den USA eher die Ausnahme als die Regel.
… ähnliches gilt für die Wahrscheinlichkeit dass der gute Mann („für jedes Jahr will er eine Million“) 126 Jahre alt wird. 😉
Könnten Sie einem Uneingeweihten mal bitte kurz erläutern, warum Sie die USA wegen diesen Streitwerten beneiden? Was ist da anders? Danke!
Nein, in einem Fall wie dem hier besprochenen würde kein Ami auf die Idee kommen, etwas anderes als ein Erfolgshononar zu vereinbaren (und in den Fällen, in denen das anders ist, wird auch nicht nach Streitwert abgerechnet, sondern nach Zeitaufwand!).
In Deutschland berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren,jedenfalls grundsätzlich, nach der Höhe des Streitwertes.