Der Betrag erscheint uns nicht angemessen

Ich habe einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht für einen Mandanten gegen eine große Krankenversicherung geführt. Es ging um die Zahlung von Krankengeld.

Die Krankenkasse hat sich weder im Widerspruchsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren mit ihren seltsamen Rechtsansichten mit Ruhm bekleckert. Die Sach- und Rechtslage war völlig eindeutig (selbst für mich mit meinen rudimentären Kenntnissen im Sozialrecht), weshalb das Sozialgericht auch durch Gerichtsbescheid entschieden hat. Zu unseren Gunsten, natürlich. Das Krankengeld hat die Krankenkasse auch gleich gezahlt. Bei den Kosten macht sie nun aber wie zuvor weiter.

Ich hatte die Festsetzung meiner Gebühren beantragt. Und zwar inklusive einer Terminsgebühr, auch wenn kein Termin stattgefunden hat. Denn wird durch Gerichtsbescheid entschieden bzw. in einem zivilrechtlichen Verfahren im schriftlichen Verfahren, fällt diese Gebühr halt an. das ist nunmal so. Die Krankenkasse sieht das aber anders und schreibt an das Sozialgericht:

 

„Der nunmehr geltend gemachte betrag erscheint uns nicht angemessen.“

und

„…sind wir nur bereit, die Kostenrechnung ohne Ansetzung der Terminsgebühr zu akzeptieren.“

Ich denke, das werden wir noch sehen, wozu die Krankenkasse bereits sein wird…

2 Comments

  1. RA Lupo

    Willkommen im sozialrechtlichen Gebührenstreit. Hab mir da schon ne ganze Menge Textbausteine zugelegt. Verhalten riecht nach AOK…

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