Ich verteidige gerade in einer recht umfangreichen Sache am Landgericht Saarbrücken. Die Anklage umfasst knappe 60 Seiten, die Ermittlungsakte vier Kisten und noch ein paar einzelne Ordner. Wir haben (vorerst) Termine bis einschließlich März. An einem Tag haben wir schon angefangen bzw. wollten anfangen, haben dann aber ausgesetzt. Morgen soll es weiter gehen.
Nun bekomme ich heute einen Beschluss vom Landgericht, mit dem Vermerk EILT!
In der Strafsache gegen
1. Mister A
2. Mister B
3. Mister C
4. Mister D
5. Mister E
6. Mister F
wegen Bandendiebstahls
wird das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das Verfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, AZ 599 Js 47/11, auf Kosten der Staatskasse, soweit die Kosten den Angeklagten Mister D betreffen, eingestellt. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
Da das benannte Verfahren mir nichts sagt, war ich doch etwas irritiert. Vor allem habe ich mich gefragt, was die Angeklagten noch angestellt haben sollen, was zu einer Einstellung führen könnte.
Es hat sich dann aufgeklärt. Das Verfahren wurde nur gegen einen Angeklagten eingestellt, nicht gegen alle. Vielleicht sollte das Gericht bei der Formulierung noch etwas nachbessern…
Wieso. Es steht doch ausdrücklich „Mister D“????
Das bezieht sich aber nur auf die Kosten. Bei D werden sie im Gegensatz zu den andern der Landeskasse auferlegt.