Von einer recht interessanten Entscheidung des OLG Düsseldorf berichtet der Beck-Blog hier. Und zwar geht es um die Frage, ob ein Deutscher, der in den Niederlanden Marihuana erwirbt und dort konsumiert, in Deutschland wegen Besitz dieses Cannabis verurteilt werden kann. Das Amtsgericht hatte eine Strafbarkeit bejaht, das OLG Düsseldorf hat das Urteil aufgehoben.
Der Angeklagte war in die Niederlande gefahren und hatte dort in einem Coffeeshop Marihuana erworben und auch konsumiert. In Deutschland hatte er bei der Grenzkontrolle lediglich drei Kundenkarten eines Coffeeshops bei sich. Das reichte dem Amtsgericht um den Mann zu einer Geldstrafe wegen Besitz von Betäubungsmitteln zu verurteilen.
Beschluss vom 29.4.2013 – 3 Rvs 45/13 (BeckRS 2013, 18044)