Picknick im Gerichtssaal

In einer Verhandlungspause einer größeren Strafsache am Landgericht kam heute das Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und mir auf das Thema Trinken im Gerichtssaal. Natürlich nicht Alkohol, sondern Trinken generell. Das ist tatsächlich ein Problem, jedenfalls dann, wenn Sitzungen von morgens bis in den späten Nachmittag oder sogar Abend gehen. Manche Richter ziehen die Verhandlung am Stück durch, unterbrochen von der ein oder anderen kleinen Pinkelpause. Während der Verhandlung darf man nicht trinken. In den Pausen kann man sich auch schlecht einen Liter Wasser rein kippen, denn dann muss man ja kurz später wieder zur Toilette. Ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr stellen sich aber irgendwann bei den meisten Menschen Konzentrationsprobleme und Kopfschmerzen ein. Bei manchen Richtern allerdings scheinbar nicht.

Jedenfalls haben das heute morgen in unserer Diskussionsrunde alle genauso gesehen, weshalb die Vorsitzende vorgeschlagen hat, dass man es eigentlich so regeln sollte, dass jeder Verfahrensbeteiligte wenigstens ein Glas Wasser vor sich haben dürfte. Ich finde das keine schlechte Idee, auch wenn ich mich im Laufe der Jahre halbwegs daran gewöhnt habe, auch längere Zeit ohne Wasser auszukommen.

6 Comments

  1. Thorsten Blaufelder

    Ich frage mich gerade, woraus es sich denn ergibt, dass während der Verhandlung nicht getrunken werden darf…

  2. RA Müller

    Also eine Strafrichterin am hiesigen AG erscheint durchaus gelegentlich mit Kaffeebecher bewaffnet im Gerichtssaal. Da hätte ich keine Bedenken, mir im Falle einer längeren Verhandlung etwa ein Glas Wasser o.Ä. auf den Tisch zu stellen.

    1. Thomas Will

      Ich habe auch ab und an Kaffe dabei, hat sich noch niemand beschwert.

  3. RA Knittweis

    Ehrlich gesagt habe ich mir darüber in mehr als 15 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt noch nie Gedanken gemacht. Ich habe immer eine Flasche Wasser in meiner Aktentasche die ich bei längeren Verfahren auch auf dem Tisch stehen habe. Auch während der Verhandlung habe ich schon oft den einen oder anderen Schluck genommen, bisher ohne jegliches Problem.
    Wenn das Gericht damit ein Problem hätte müsste regelmäßig eine Unterbrechung beantragt werden um die Verhandlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten oder wieder herzustellen.

  4. Werner Siebers

    Wer mir keine Pausen gibt und gleichzeitig das Trinken verbietet, erhält stündliche Unterbrechungsanträge mit dem Hinweis auf drohende Dehydration mit nachfolgenden Schmerzensgeldansprüchen.

    1. Thomas Will

      Ich habe da auch noch ein Problem mit gehabt. Aber damit nicht zig Flaschen, Kaffeebecher etc rumstehen, war der Vorschlag der Richterin, vom Gericht für jeden Beteiligten ein Glas mit Wasser zu stellen. Ich fänds nicht schlecht, aber wahrscheinlich muss das dann wieder an den Pflichtverteidigergebühren eingespart werden;-)

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