Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 26 U 12/13) hat entschieden, dass derjenige, der auf der Autobahn hält und kein Warndreieck aufstellt, bei einem Unfall zu 50% für den Schaden haftet.
Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte ein LKW-Fahrer auf der Autobahn ohne Seitenstreifen am rechten Fahrbahnrand gehalten, weil er sich übergeben musste. Nachdem er sich übergeben hatte, stellte er nicht direkt ein Warndreieck auf, sondern reinigte zuerst die Fahrerkabine. Den Warnblinker hatte er allerdings eingeschaltet. Der Fahrer eines Sattelzugs erkannte den stehenden LKW aufgrund Unaufmerksamkeit nicht rechtzeitig. Er konnte zwar noch ausweichen, streifte aber den stehenden LKW, wobei ein Sachschaden von rund 29.000 Euro entstand.
Das OLG Hamm entschied nun, dass von dem stehenden LKW eine deutlich überhöhte Betriebsgefahr ausgegangen sei. Der LKW habe weit in die rechte Fahrbahn hineingeragt und sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Deshalb sei eine Mithaftung von 50 % gerechtfertigt.
Zwar müsse auch auf einer Autobahn grundsätzlich damit gerechnet werden, dass ein Fahrzeug auf der rechten Fahrbahn steht. Trotzdem müsse der Fahrer des stehenden Fahrzeugs alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen treffen, wozu laut Straßenverkehrsordnung auch das Aufstellen eines Warndreiecks gehöre. Selbst bei einem Notstopp wie hier hätte der Fahrer sofort das Warndreieck aufstellen oder sofort weiterfahren müssen.