Im Saarland soll der Sozialdienst der Justiz, der sich um die Wiedereingliederung entlassener Häftlinge kümmert, umfassend reformiert werden.
Im Frühjahr 2014 soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Zukünftig soll der Sozialdienst, der bisher dem Landgericht zugeordnet ist, eine eigene Einrichtung unter der Dienst- und Fachaufsicht des Justizministeriums werden. Die Arbeit im Strafvollzug und die klassische, ambulante Sozialarbeit sollen besser miteinander verzahnt werden um eine Schnittstelle zu schaffen, die Gefangene besser auf das Leben in Freiheit vorbereitet.
Bisher besteht die Straffälligenhilfe aus drei Bereichen. Der stationären Hilfe in den Justizvollzugsanstalten, der ambulanten Hilfe des Sozialdienstes der Justiz und den freien Trägern, die in der Bewährungshilfe mit dem Ministerium kooperieren.
Zum 01.01.2014 sollen im Justizministerium die Behörde für den Sozialdienst und die freien Träger mit der Behörde für stationäre Hilfen zu einer Einheit zusammengelegt werden.