Dem unter Bewährung stehende Dauermandant wird eine Bedrohung vorgeworfen. Ich bestelle mich noch bei der Polizei und erhalte irgendwann von der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht. Das war im Sommer. Dann tut sich nichts bis letzte Woche. Da ruft nämlich der Mandant an und teilt mir mit, dass er von der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft eine Zahlungsaufforderung. Auf Nachfrage erfahre ich, dass es sich um eben jenes Verfahren handelt. Da wäre doch der Strafbefehl im August zugestellt worden.
Seltsam nur, dass der Strafbefehl an eine Adresse zugestellt worden sein soll, unter der der Mandant zu diesem Zeitpunkt schon einen Monat nicht mehr gewohnt hat und auch ich vom Amtsgericht keine Abschrift erhalten habe, wie das üblich ist.
Ich habe jetzt erstmal Wiedereinsetzung beantragt und Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und eine Meldebescheinigung des Mandanten beigefügt. Vielleicht hätte ich zu weiteren Glaubhaftmachung hinzufügen sollen, dass auch mir schon von einem Gericht ein Schriftstück zugestellt worden ist an eine Adresse, unter der ich weder eine Kanzlei hatte noch dort jemals privat gemeldet war. Irgendwann wundert man sich über nichts mehr.
Dann doch einfach das volle Programm:
Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafanzeige, pipapo.
Offenbar wird an diesem Gericht ja jeder Fall so behandelt („irgendwann wundert man sich über nichts mehr“). Dann wird es aber langsam Zeit, diesen Stall auszumisten.
Oder sollten Sie etwa maßlos übertrieben haben?
Weder maßlos übertrieben noch ansonsten künstlerische Freiheit.
Die Schuld an den momentanen Zuständen gebe ich nicht der Justiz oder einzelnen Personen, sondern dem Land, das an der Justiz zu sehr spart. Wenn zu wenige Menschen zu viel Arbeit bewältigen müssen, passieren Fehler. Und da ab dem nächsten Jahr weiter gespart werden muss, wird es nicht besser werden.
Hört sich doch schon mal vernünftiger an als die sonstigen Klagelieder.
Ihr Wort im Gehörgang der Volksvertreter (die über den Etat der Justiz zu entscheiden haben).